Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sakura Innovation Industries UG, Breitestr. 32, 38159 Vechelde
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Sakura Innovation Industries UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über IT-Dienstleistungen, einschließlich Beratung, Softwareentwicklung, Infrastrukturdienstleistungen und verwandte Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Leistungsumfang, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter Regeln der IT-Branche. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkung rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und können zusätzliche Kosten verursachen.
Bei Softwareentwicklungsprojekten erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte an der erstellten Software. Der Quellcode wird übergeben, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Bestehende Rechte Dritter an eingesetzten Komponenten bleiben unberührt.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Time-and-Material-Projekten werden Leistungen nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der im Angebot genannten Stundensätze abgerechnet. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Wunsch Zwischenberichte über den geleisteten Aufwand zur Verfügung.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung auszusetzen.
§ 5 Abnahme
Der Auftraggeber prüft erbrachte Leistungen unverzüglich und erklärt innerhalb von 14 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung entweder Abnahme oder benennt konkrete, begründete Mängel. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
Bei berechtigter Mängelrüge wird der Auftragnehmer die Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Weitere Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, die auf fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers, höhere Gewalt oder Störungen bei Drittanbietern zurückzuführen sind, sofern er diese nicht zu vertreten hat.
§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort.
Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Braunschweig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: September 2026